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Neue 60-GHz-Regeln bieten Flexibilität für Radar- und WiGig-Innovationen: Wiley

Feb 03, 2024

Die Federal Communications Commission (FCC) hat neue technische Regeln verabschiedet, die nicht lizenzierte Innovationen für so unterschiedliche Anwendungen wie „Hot Car“-Kindersicherheit und Virtual-Reality-Spiele fördern sollen. Die neuen Vorschriften, die am 24. Juli 2023 in Kraft traten, schreiben vor, dass nicht lizenzierte Radar- und andere Feldstörungssensoren (FDS), die im 57-71-GHz-Band (60-GHz-Band) betrieben werden, technische und betriebliche Anforderungen erfüllen müssen, um Design und Betrieb zu verbessern Flexibilität. Mit diesen neuen Regeln möchte die FCC neue und innovative Anwendungen ermöglichen – einschließlich der Kindererkennung in heißen Fahrzeugen – und gleichzeitig das Band für die gemeinsame Nutzung mit anderen nicht lizenzierten Technologien, einschließlich WiGig-Technologien, die Virtual Reality (VR) und Extended Reality (XR)-Anwendungen unterstützen, erhalten .

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Am 18. Mai 2023 verabschiedete die FCC einen Bericht und eine Anordnung zur Änderung von Abschnitt 15.255 der Vorschriften der Behörde bezüglich des nicht lizenzierten Betriebs im 60-GHz-Band. Die jetzt in Kraft getretenen neuen Regeln legen frequenzspezifische technische und betriebliche Anforderungen für nicht lizenzierte Radar- und FDS-Geräte fest. Nachfolgend fassen wir die neuen Anforderungen sowie Aktualisierungen der Konformitätstestverfahren für Hersteller, Importeure und andere zusammen, die eine FCC-Gerätezulassung für Radar- und FDS-Geräte im 60-GHz-Band anstreben.

Geltungsbereich und Definitionen. Die neuen Regeln gelten für „Feldstörungssensoren“, die im relevanten Teil als ein Gerät definiert werden, „das ein Hochfrequenzfeld in seiner Nähe aufbaut und Änderungen in diesem Feld erkennt, die sich aus der Bewegung von Personen oder Objekten in seiner Reichweite ergeben“. Ordnung, § 17; siehe auch 47 CFR § 15.3(l). Radargeräte gelten als Unterkategorie von FDS. Bestellung, § 18.

Mit den neuen Vorschriften der Kommission wird die Bezeichnung „interaktive Nahbereichsbewegungserkennung“ oder „SRIMS“ abgeschafft. Außerdem wird die Bezeichnung „fester“ und „mobiler“ FDS faktisch abgeschafft, indem eine mobile Nutzung im gesamten 60-GHz-Band (einschließlich innerhalb) ermöglicht wird das 61,0-61,5-GHz-Teilband, in dem der Betrieb mit höherer Leistung bisher nur für die feste Nutzung zulässig war). Bestellung, ¶¶ 21-23.

FDS-Gerätebetrieb im 57-64-GHz-Band.Die FCC-Regel 15.255 wurde geändert, um den Betrieb von FDS-Geräten bis zu den folgenden Anforderungen zu ermöglichen:

Für FDS-Geräte mit einer maximalen Impulsdauer von 6 Nanosekunden erlaubt Abschnitt 15.255 nun den Betrieb, solange: (i) „die durchschnittliche EIRP 13 dBm nicht überschreiten darf und das Sende-Tastverhältnis 10 % während eines Zeitfensters von 0,3 µs nicht überschreiten darf.“ ;“ (ii) „Die durchschnittliche integrierte EIRP im Frequenzband 61,5–64,0 GHz darf in keinem Zeitfenster von 0,3 µs 5 dBm überschreiten.“ und (iii) „Spitzenemissionen dürfen nicht mehr als 20 dB über dem maximal zulässigen durchschnittlichen Emissionsgrenzwert liegen, der für das zu prüfende Gerät gilt.“ Bestellung, § 25.

Operationen an Bord von Flugzeugen. Die FCC-Regel 15.255(b) wurde geändert, um den FDS-Betrieb im 60-64-GHz-Band an Bord unbemannter Flugzeuge zu ermöglichen, die bis zu 400 Fuß über dem Boden fliegen, mit bis zu 20 dBm Spitzen-EIRP bei einem Arbeitszyklus von 50 %. Verordnung, § 54. Für bemannte Flugzeuge wird die Kommission den FDS-Betrieb im 59,3-71-GHz-Band für Installationen in persönlichen tragbaren elektronischen Geräten (z. B. Smartphones und Laptops) zulassen. Id., ¶ 59.

Anforderungsprüfung. Um aussagekräftige Konformitätsmessungen zu ermöglichen, hat die Kommission frequenzmodulierte Dauerstrich- (FMCW) und andere Radarsender mit gewobbelter Frequenz von der FCC-Regel 15.3(c) ausgenommen, wonach Messungen bei gestopptem Frequenzwobbel durchgeführt werden müssen. Verordnung, ¶ 62. Außerdem wurde die frühere Anforderung der FCC-Regel 15.255(c)(4) abgeschafft, wonach die Spitzenleistung mit einem HF-Detektor gemessen werden muss, der über eine Erkennungsbandbreite verfügt, die das 57-71-GHz-Band umfasst, und über eine Videobandbreite von at verfügt mindestens 10 Megahertz. Diese Anforderung wurde durch die neu verabschiedete FCC-Regel 15.255(i) ersetzt, die die Verwendung aller gemäß FCC-Regel 2.947 zulässigen Messverfahren ermöglicht. Ausweis. Schließlich nimmt die FCC FMCW- und gepulste Radaroperationen im 60-GHz-Band von der Anforderung der FCC-Regel 15.35(c) aus, die durchschnittliche Feldstärke über eine vollständige Impulsfolge oder 100 ms zu berechnen, und erklärt, dass die Regel für niederfrequente Impulse gedacht ist. codemodulierte Geräte. Ausweis.

Ablauf früherer Verzichtserklärungen gemäß FCC-Regel 15.255. Mehrere Parteien haben Ausnahmen von bestimmten Bestimmungen der FCC-Regel 15.255 erhalten, um den Betrieb von Radar- und anderen FDS-Geräten im 60-GHz-Band bei Leistungspegeln zu ermöglichen, die über den nach den damals geltenden Regeln zulässigen liegen. Diese Ausnahmeregelungen laufen am 24. Januar 2024 aus. Während alle im Rahmen der Ausnahmeregelung genehmigten Geräte weiterhin betrieben werden dürfen, solange sie keine schädlichen Störungen verursachen, müssen alle neuen Geräte, die nach dem Ablaufdatum der Ausnahmeregelung zugelassen werden, den neuen Regeln entsprechen.

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Änderungen an FCC-Regel 15.255 spiegeln die gemeinsame Anstrengung und das Engagement einer vielfältigen Gruppe von Interessengruppen aus der Radar- und nicht lizenzierten Kommunikationsbranche sowie den Input von Nutzern der Bundesregierung im 60-GHz-Band wider. Dies habe der FCC „die Zuversicht gegeben, dass die [von ihr verabschiedeten] Regeln die unlizenzierte Radarnutzung erfolgreich ausweiten und gleichzeitig die Kompatibilität mit unlizenzierten Kommunikationsoperationen fördern werden, die seit langem in dem Band erlaubt sind.“ Bestellung, § 3.

Für weitere Informationen zum Bericht und zur Anordnung wenden Sie sich bitte an einen der in dieser Warnung aufgeführten Autoren.

Geltungsbereich und Definitionen.FDS-Gerätebetrieb im 57-64-GHz-Band.Operationen an Bord von Flugzeugen.Anforderungsprüfung.Ablauf früherer Verzichtserklärungen gemäß FCC-Regel 15.255.